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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1. Die Firma Mathias Trimmel Computer Soft- & Hardware, A-7344 Stoob, Hauptstraße 124, in Folge MT-Computer genannt, betreibt die Angebote zu Softwareerstellung, Hardwareinstallationen, Webdesign, Netzwerkinstallationen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz als "AGB" bezeichnet). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind unwirksam.

1.2. Diese AGB gelten stets in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Sie gelten auch für alle zwischen MT-Computer und dem Kunden zukünftig abgeschlossenen Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB wird auf der Homepage von MT-Computer unter www.mt-computer.at kundgemacht.

1.3. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von MT-Computer. Eventuell entgegenstehenden Bedingungen, Erweiterungen oder Einschränkungen seitens der AGB des Kunden  wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese werden nicht Vertragsbestandteil.

1.4. MT-Computer ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung tritt mit Verständigung des Kunden in Kraft und gilt sodann für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Geschäfte.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1. Für Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen gelten die in den Kundenverträgen und Aufträgen enthaltenen Leistungsbeschreibungen und sonstigen Anlagen (insbesondere Preisspezifikation, Kundeninformation, Pflichtenheft, besondere Geschäftsbedingungen) und diese AGB.

2.2. Die Auswahl des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin, der/die die Dienstleistung erbringt, erfolgt durch MT-Computer. MT-Computer ist berechtigt, eingesetzte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jederzeit durch andere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen mit entsprechender Qualifikation zu ersetzen. MT-Computer ist weiters berechtigt, die Leistungen auch durch entsprechend qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.

2.3. MT-Computer erbringt Leistungen in den Geschäftsräumen von MT-Computer oder den Geschäftsräumen des Kunden. Hier gelten die Vereinbarungen des jeweiligen Vertrages.

3. Besondere Rechte und Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde stellt MT-Computer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an MT-Computer - gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an MT-Computer zu übermitteln.

3.2. Alle Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und - sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht anders vereinbart - binnen drei Arbeitstagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden.  

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, MT-Computer alle notwendigen Informationen, Texte, etc. in der vereinbarten Form und in der vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen.

Zusätzliche Bestimmungen für die Erstellung und Überarbeitung von Webseiten

3.4. Der Kunde bestätigt, daß ihm für alle der Firma MT-Computer zur Verfügung gestellten Daten oder Vorlagen alle Nutzungsrechte (insbesondere Urheberrechte, Markenschutzrechte) zustehen bzw. vom Kunden die dafür fälligen Entgelte entrichtet wurden. Das gilt insbesondere für Texte, Grafiken, Fotos, Videos, Musik usw. Diesbezüglich ist jede Haftung der Firma MT-Computer ausgeschlossen.

3.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Firma MT-Computer vollkommen schad- und klaglos hinsichtlich eventueller Schäden zu halten, die durch die vom Auftraggeber in Form von Web-Seiten in Verkehr gebrachten Daten eventuell entstehen. MT-Computer prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die Zuverlässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm verwendeten oder vorgeschlagenen Begriffe, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich. Die Richtigkeit der gemachten Angaben liegt alleine in der Verantwortung des Kunden.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

4.1. Mängel sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von MT-Computer liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen, unzulässigen oder schadhaften Daten, etc. resultiert. MT-Computer übernimmt keine Gewähr oder Haftung für den Fall der Inkompatibilität von Diensten oder gelieferter Software mit Systemkomponenten des Kunden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Kunde über die von ihm verwendeten Komponenten falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

4.2. Erkennbare Mängel hat der Kunde sofort bei Übergabe, verdeckte Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit mitzuteilen. Die Mitteilungen haben grundsätzlich schriftlich und mit einer genauen Beschreibung des jeweiligen Mangels zu erfolgen.

4.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Leistung durch MT-Computer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Sind Mängel fristgerecht geltend gemacht worden, ist MT-Computer zunächst zur Nachbesserung verpflichtet. Wenn MT-Computer die Nachbesserung nicht gelingen sollte oder dies aus wirtschaftlichen Gründen für nicht vertretbar hält, ist eine entsprechende Preisminderung vorzunehmen. 

4.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MT-Computer beruhen. Allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber MT-Computer verjähren ein Jahr nach Erbringung der Leistung.

5. Haftungsausschluß

5.1. Die Firma MT-Computer ist bemüht, mit zuverlässigen Providerdiensten zusammen zu arbeiten. Sie hat jedoch keinen Einfluß auf deren Geschäftsgebarung und  übernimmt daher keine Gewähr dafür, daß die vermittelten Providerdienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben, oder daß Daten immer vollständig, richtig und rechtzeitig transportiert werden.

5.2. MT-Computer haftet für Schäden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wobei der Kunde den Beweis zu führen hat. Die Haftung von MT-Computer für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder von Informationen, Betriebsunterbrechungsschäden, für Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne §9 Produkthaftungsgesetz gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen. 

5.3. Alle von MT-Computer nicht beeinflußbaren Umstände wie z.B. Betriebsstörungen oder Beschränkungen über Lieferung von Fertigungsmaterial bei MT-Computer oder einem Sublieferanten, gelten als höhere Gewalt. Der Eintritt solcher Umstände verlängert die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend und berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen, welcher Art auch immer, gegenüber MT-Computer.

5.4. Die in § 933b ABGB vorgesehenen Rückgriffsmöglichkeit auf MT-Computer wird ausgeschlossen.

5.5. Eine allfällige Haftung von MT-Computer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist in jedem Fall mit der Summe der vom Kunden an MT-Computer geleisteten Zahlungen begrenzt.

5.6. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt MT-Computer keinerlei Haftung.

5.7. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

5.8. Nicht gewinnorientierte Vereinigungen und Organisationen erkennen diese AGB ausdrücklich an.

6. Liefertermine

6.1. Die Liefertermine werden in den jeweiligen Einzelverträgen definiert. MT-Computer ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er MT-Computer eine Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an MT-Computer, das per Post und eingeschrieben übermittelt wird. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei dem Kunden - entbinden MT-Computer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

6.2. Zugesagte Liefertermine (sowie angegebene Liefertermine oder Leistungszeiten) verlängern sich stets um den Zeitraum, in dem MT-Computer durch Umstände, die MT-Computer nicht zu vertreten hat, an der termingerechten Lieferung oder Leistung gehindert wurde (zum Beispiel höhere Gewalt, behördliches Eingreifen bzw. behördliche Anordnungen, Transportsperren, sowie alle sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflußmöglichkeiten von MT-Computer liegen). MT-Computer verpflichtet sich, den Kunden über absehbare Verzögerungen - außer bei Gefahr im Verzug - stets in angemessener Weise zu informieren.

7. Zustandekommen eines Vertrages, Rücktritt, Änderung

7.1. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung von MT-Computer erhält und eventuell die jeweils fällige Anzahlung auf das Konto von MT-Computer überwiesen oder bar bezahlt wird.

7.2. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluß vom Vertrag zurück, so hat er neben der vollständigen Bezahlung der bereits erbrachten Leistung eine Pönalzahlung in Höhe von 20% des noch ausstehenden Auftragsvolumens an MT-Computer zu entrichten.

7.3. Wünscht der Kunde nach Auftragserteilung eine Änderung des Auftrags, so kann MT-Computer dem zustimmen. Die Zustimmung durch MT-Computer muss schriftlich erfolgen, die Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden und werden Bestandteil des Vertrages. Der Kunde nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass später berücksichtigte Änderungswünsche und/oder Ergänzungen zu einer Änderung und/oder Anpassung der Termin- und Preisvereinbarungen führen können.

7.4. MT-Computer behält sich vor, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn erkennbar wird, daß die Dienstleistungen rechtswidrigen Zwecken dienen. Das gilt insbesondere für die Erstellung von Webseiten und deren Optimierung, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind oder gesetzlich verbotene, radikale, rassistische oder sonstige nicht zulässige Aussagen beinhalten. Der Kunde hat in diesem Fall neben der vollständigen Bezahlung der bereits erbrachten Leistung eine Pönalzahlung in Höhe von 20 % des noch ausstehenden Auftragsvolumens an MT-Computer zu entrichten. MT-Computer führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder Inhalte auf den Seiten des Kunden durch. MT-Computer veranlaßt eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

Zusätzliche Bestimmungen für die Lieferung von Softwareprodukten

7.5. Mit der Bestellung von lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Softwarelizenzbestimmungen.

7.6. Bei individuell von MT-Computer erstellter Software wird der Leistungsumfang durch eine gesonderte Leistungsbeschreibung bestimmt. Die Lieferung dieser Software umfaßt den jeweils ausführbaren Programmcode sowie eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Quellprogrammen verbleiben bei MT-Computer.

7.7. MT-Computer räumt  dem Kunden eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung ein, die Arbeitsergebnisse nach vollständiger Bezahlung in seinem Betrieb zu nutzen. Alle sonstigen Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei MT-Computer. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse durch Dritte nutzen zu lassen, Unterlizenzen zu erteilen oder die Arbeitsergebnisse zu verändern oder weiter zu entwickeln.

7.8. MT-Computer übernimmt keine Gewähr dafür, daß die vom Kunden bestellte Software mit seinen bereits vorhandenen Programmen kompatibel ist, daß die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder daß allfällige Softwarefehler behoben werden können. MT-Computer kann Gewährleistungsansprüche nach freier Wahl durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch der mangelhaften Sache oder Wandlung des Vertrages erfüllen.

7.9. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Share Ware" klassifiziert ist, übernimmt MT-Computer keine Gewähr. Bei der Verwendung dieser Software sind die vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfällige Lizenzregelungen zu beachten.

8. Preise, Zahlungsbedingungen

8.1. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich exkl. 20% Ust. Die vom Kunden zu zahlenden Preise sind im jeweiligen Einzelvertrag geregelt und gelten für Leistungen innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten. Diese sind: Montag bis Donnerstag von 9h00 bis 17h00 und Freitag von 9h00 bis 14h00.

8.2. Die Verrechnung erfolgt jeweils pro geleisteter halber Arbeitsstunde.

8.3. Als Arbeitszeit gilt sowohl die Zeit, in der Mitarbeiter von MT-Computer, sei es in den Geschäftsräumlichkeiten von MT-Computer oder in den Geschäftsräumlichkeiten des Kunden, Dienstleistungen für den Kunden erbringen, wie auch Reisezeit. Für Reisezeit werden 50% des jeweils gültigen Stundensatzes berechnet.

8.4. Für Wien gilt - abweichend von Punkt 8.3. - grundsätzlich (und sofern im Einzelvertrag nicht explizit ausgenommen) eine Anfahrtspauschale von Euro 20,-

8.5. Zuzüglich zu den im Einzelvertrag angeführten Preisen hat der Kunde MT-Computer sämtliche in Ausführung des Auftrages entstandene Barauslagen, insbesondere Kilometergeld, Fahrkarten und Nächtigungskosten zu ersetzen.

8.6. Zahlungen für Lieferungen und Leistungen sind prompt bei Rechnungserhalt, ohne Abzug fällig. Der Ersatz sämtlicher Nebenspesen, insbesondere Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten (BGBL 141/1996) sowie von 12 % Verzugszinsen p.a. gilt als vereinbart. Darüber hinaus ist MT-Computer bei Zahlungsverzug des Kunden nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Kunden berechtigt, die Erbringung von weiteren Leistungen bzw. die Lieferung von Software bis zu vollständigen Bezahlung der ausständigen Rechnung auszusetzen.

8.7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten in seinen Vermögensverhältnissen Änderungen ein, wodurch die Bezahlung der bereits gelegten oder der hinkünftig im Zusammenhang mit dem Auftrag noch zu legenden Rechnungen gefährdet erscheinen, ist MT-Computer berechtigt, die gesamten bereits erbrachten Leistungen sowie die für den Abschluß des Auftrags noch zu erbringenden Leistungen vor der Leistung sofort in Rechnung zu stellen und vom Kunden die sofortige Bezahlung oder zumindest die Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, kann MT-Computer unter Setzung einer siebentägigen Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

8.8. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber MT-Computer und die Zurückbehaltung von Leistungen des Kunden, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen.

8.9. Gelieferte Waren (inklusive Software und Webseiten) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MT-Computer.

8.10. MT-Computer ist berechtigt vom Kunden Anzahlungen zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird in den einzelnen Fällen festgelegt.

9. Kennzeichnung

9.1. MT-Computer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die von ihr erstellten Produkte und erbrachten Leistungen zu verweisen und Kunden als Referenz zu nennen. Insbesondere ist MT-Computer berechtigt, auf ihrer Website entsprechende Links auf von ihr erstellte oder für Suchmaschinen optimierte Webseiten anzubringen. Der Kunde gestattet MT-Computer auf von ihr erstellten Webseiten das Integrieren des Passus: "Design by MT-Computer" und/oder "html by MT-Computer" mit Link zu MT-Computer auf der erstellten Homepage. Dem Kunden steht dafür kein Entgeltanspruch zu.

10. Schlußbestimmungen

10.1. Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen sowie der Rücktritt von zwischen MT-Computer und dem Kunden bestehenden Verträgen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig sein oder ungültig werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für gerichtliche Rechtsstreitigkeiten welcher Art auch immer, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Wien vereinbart.

 


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